1- oder 3-tägige Fortbildung?
Möchtest du lieber alle vier Jahre drei aufeinanderfolgende Fortbildungstage besuchen (3-tägige-Fortbildung) oder bevorzugst du vier einzelne Fortbildungstage innerhalb von vier Jahren (jährlich 1-tägige-Fortbildung) zu absolvieren?
Wir bei FahrerWerk bieten dir beide Möglichkeiten für die Fortbildung an.
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Das erwartet dich auf deinem Weg
Unsere Fortbildung gemäß §53 (1) FahrlG und §7 BKrFQV ist speziell für Fahrlehrer und Berufskraftfahrer konzipiert, die ihre Kenntnisse auffrischen und erweitern möchten, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Bei FahrerWerk bieten wir praxisnahe und zukunftsorientierte Fortbildungen, die dir helfen, deine Qualifikationen auf dem neuesten Stand zu halten.
FAQtencheck
Die Fortbildung richtet sich an Fahrlehrer und Berufskraftfahrer, die ihre Qualifikationen gemäß den gesetzlichen Anforderungen auffrischen und erweitern müssen.
Die Fortbildung umfasst verschiedene Themenbereiche, darunter rechtliche Grundlagen, pädagogische Methoden, Sicherheit im Straßenverkehr und aktuelle Entwicklungen in der Verkehrspädagogik. Wir bei FahrerWerk legen großen Wert auf praxisnahe und zukunftsorientierte Fortbildungsinhalte.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, der Fortbildungspflicht für Fahrlehrer nachzukommen. Du kannst entscheiden, ob du…
…besuchen möchtest.
Die erste Fortbildungsfrist beginnt in der Regel mit dem Erteilungsdatum deiner unbefristeten Fahrlehrerlaubnis. Alle künftigen Fristen gelten dann entsprechend im Abstand von 1 bis 4 Jahren.
Hast du die Fristen für die ein- oder zweitägige Fortbildung schon verpasst? Dann kannst du jetzt nur noch durch die dreitägige Fortbildung deine Anerkennung nach §53 Abs. 1 FahrlG nachholen.
Die Anmeldung zur Fortbildung gemäß §53 (1) FahrlG und §7 BKrFQV erfolgt online über unsere Webseite. Dort findest du alle Informationen zu Terminen, Kosten und Anmeldemodalitäten. Nach erfolgreicher Anmeldung erhältst du eine Bestätigung sowie weitere Details zum Ablauf der Fortbildung.
Hier geht es direkt zur Anmeldung für Fortbildung gemäß §53 (1) FahrlG und §7 BKrFQV
Sollen wir dich an deine nächste Fortbildung erinnern? Trage dich jetzt ein!