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Fahrlehrerlaubnis Klasse BE

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Fahrlehrerlaubnis BE

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Erkrath

09. September 2024

Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
Recklinghausen

23. September 2024

Einweisung Ausbildungsfahrlehrer
Berlin

23. September 2024

Fahrlehrerlaubnis Klasse CE
Recklinghausen

07. Oktober 2024

Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
Recklinghausen

14. Oktober 2024

Fahrlehrerlaubnis Klasse CE
Berlin

04. November 2024

ASF Fortbildung gem. §53 (2)
Berlin

05. November 2024

FES Fortbildung gem. §53 (2)
Berlin

06. November 2024

AFL Fortbildung gem. §53 (3)
Berlin

07. November 2024

3-tägige Fortbildung gem. §53 (1)
Berlin

11. November 2024

Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
Erkrath

18. November 2024

ASF Fortbildung gem. §53 (2)
Erkrath

19. November 2024

FES Fortbildung gem. §53 (2)
Erkrath

20. November 2024

AFL Fortbildung gem. §53 (3)
Erkrath

21. November 2024

3-tägige Fortbildung gem. §53 (1)
Recklinghausen

25. November 2024

Grundmonat Großfahrzeuge
Recklinghausen

02. Dezember 2024

ASF Fortbildung gem. §53 (2)
Erkrath

02. Dezember 2024

Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
Berlin

02. Dezember 2024

Einweisung Ausbildungsfahrlehrer
Recklinghausen

03. Dezember 2024

FES Fortbildung gem. §53 (2)
Recklinghausen

04. Dezember 2024

AFL Fortbildung gem. §53 (3)
Recklinghausen

05. Dezember 2024

3-tägige Fortbildung gem. §53 (1)
Erkrath

09. Dezember 2024

Einweisung Ausbildungsfahrlehrer
Recklinghausen

13. Januar 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
Berlin

20. Januar 2025

Grundmonat Großfahrzeuge
Recklinghausen

03. Februar 2025

Einweisung Ausbildungsfahrlehrer
Berlin

17. Februar 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse CE
Erkrath

10. März 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
Recklinghausen

10. März 2025

ASF Fortbildung gem. §53 (2)
Recklinghausen

11. März 2025

FES Fortbildung gem. §53 (2)
Recklinghausen

12. März 2025

AFL Fortbildung gem. §53 (3)
Recklinghausen

13. März 2025

3-tägige Fortbildung gem. §53 (1)
Recklinghausen

17. März 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse A
Recklinghausen

24. März 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
Erkrath

24. März 2025

ASF Fortbildung gem. §53 (2)
Erkrath

25. März 2025

FES Fortbildung gem. §53 (2)
Erkrath

26. März 2025

AFL Fortbildung gem. §53 (3)
Erkrath

27. März 2025

3-tägige Fortbildung gem. §53 (1)
Berlin

31. März 2025

Einweisung Ausbildungsfahrlehrer
Erkrath

07. April 2025

Einweisung Ausbildungsfahrlehrer
Berlin

07. April 2025

ASF Fortbildung gem. §53 (2)
Berlin

08. April 2025

FES Fortbildung gem. §53 (2)
Berlin

09. April 2025

AFL Fortbildung gem. §53 (3)
Berlin

10. April 2025

3-tägige Fortbildung gem. §53 (1)
Recklinghausen

05. Mai 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse CE
Erkrath

05. Mai 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse DE
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05. Mai 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
Recklinghausen

23. Juni 2025

Grundmonat Großfahrzeuge
Erkrath

07. Juli 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse A
Erkrath

07. Juli 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
Recklinghausen

28. Juli 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
Berlin

25. August 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse A
Erkrath

01. September 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse CE
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22. September 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
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13. Oktober 2025

Grundmonat Großfahrzeuge
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13. Oktober 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
Recklinghausen

20. Oktober 2025

Einweisung Ausbildungsfahrlehrer
Berlin

20. Oktober 2025

ASF Fortbildung gem. §53 (2)
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21. Oktober 2025

FES Fortbildung gem. §53 (2)
Berlin

22. Oktober 2025

AFL Fortbildung gem. §53 (3)
Berlin

23. Oktober 2025

3-tägige Fortbildung gem. §53 (1)
Recklinghausen

03. November 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
Erkrath

03. November 2025

ASF Fortbildung gem. §53 (2)
Erkrath

04. November 2025

FES Fortbildung gem. §53 (2)
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05. November 2025

AFL Fortbildung gem. §53 (3)
Erkrath

06. November 2025

3-tägige Fortbildung gem. §53 (1)
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17. November 2025

Einweisung Ausbildungsfahrlehrer
Erkrath

01. Dezember 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse BE

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Nachdem du die Fachkundeprüfung gemeistert hast, öffnen wir dir die Türen zu aufregenden Praktika. Und wer weiß? Vielleicht ist dein Praktikumsplatz der Startpunkt für deine aufstrebende Karriere als Fahrlehrer – denn Übernahmeoptionen unserer Partnerfahrschulen stehen bereits in den Startlöchern

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FAQ

Was benötigst du für die Anmeldung der Fahrlehrerlaubnis beim Straßenverkehrsamt?

Um eine Fahrlehrerlaubnis zu beantragen, musst du einen Antrag beim Straßenverkehrsamt stellen. Dieser Antrag beinhaltet in der Regel verschiedene Unterlagen. Der genaue Prozess kann je nach Bundesland variieren, daher ist es ratsam, sich vorab beim zuständigen Straßenverkehrsamt über die genauen Anforderungen und den Ablauf zu informieren.

• Formloser Antrag
• Personalausweis/Pass
• Führerschein
• Ggf. Bescheinigung über die Anmeldung in der Ausbildungsstätte
• erweitertes Führungszeugnis (nach behördlicher Aufforderung)
• Nachweis über die abgeschlossene Ausbildung oder höherwertigen Schulabschluss
• Fachärztliches Gutachten zum Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
• Gebühren (nach Gebührenordnung)

Welche Förderungen gibt es für die Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse BE?

Erfahre hier mehr über finanzielle Fördermöglichkeiten für deine Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse BE.

Welche Karrierechancen hast du als Fahrlehrer der Klasse BE?

Als Fahrlehrer der Klasse BE hast du vielfältige Karrierechancen. Du kannst in einer Fahrschule angestellt sein oder deine eigene Fahrschule eröffnen. Zudem bieten sich Möglichkeiten zur Spezialisierung, beispielsweise in der Ausbildung von Berufskraftfahrern oder im Bereich der Verkehrspädagogik. Fort- & Weiterbildungen und zusätzliche Qualifikationen können deine beruflichen Möglichkeiten weiter erweitern.

In welche Phasen unterteilt sich die Ausbildung Klasse BE für Fahrlehrer?

Im ersten Monat lernst du die Abläufe in einer Fahrschule kennen und bekommst einen Einblick in den Aufbau der Fahrlehrerausbildung. Die erste und letzte Woche der Einführungsphase finden in der Fahrlehrerausbildungsstätte statt.

In der 2. und 3. Woche machst du eine erste Hospitation (Praktikum) in deiner Ausbildungsfahrschule. Dabei kannst du einige Einblicke in die theoretische und praktische Führerscheinausbildung aus Fahrlehrer-Sicht sammeln.

In der 2. Ausbildungsphase finden die theoretische und praktische Ausbildung in unserer Fahrlehrerausbildungsstätte statt. Beim Grundausbildungslehrgang BE dauert diese Phase mindestens 7,5 Monate. Im theoretischen Teil der Ausbildung zum Fahrlehrer lernst du die Straßenverkehrsvorschriften sowie relevante Aspekte der Fahrschulpädagogik und der Verkehrsverhaltenslehre kennen. Außerdem erwirbst du sowohl allgemeinrechtliche Grundkenntnisse als auch Basiswissen über die Kfz-Technik.

Im praktischen Teil der Fahrlehrerausbildung wirst du zu einem sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Fahrer weitergebildet. Dafür bekommst du zunächst selbst noch einmal fahrpraktischen Unterricht. Im 4. Ausbildungsmonat findet noch ein 1-wöchiges Praktikum (Hospitation) in der Ausbildungsfahrschule statt. Das dient dazu, die Verknüpfung von Theorie und Praxis zu verstärken.

Die letzte Ausbildungsphase findet an deiner Ausbildungsfahrschule statt. Zu Beginn des 4,5- bis 24-monatigen Praktikums wirst du deinen Ausbildungsfahrlehrer begleiten (Hospitation). Im Verlauf deiner praktischen Ausbildung zum Fahrlehrer wirst du dann auch selbst Theorie- und Praxisstunden durchführen. Anfangs steht dir dabei selbstverständlich dein Ausbildungsfahrlehrer zur Seite. Während des Praktikums kehrst du für 2 kurze Reflexionsphasen an die Fahrlehrerausbildungsstätte zurück

Welche Prüfungen musst du als Fahrlehrer Klasse BE ablegen?

Es gibt insgesamt drei verschiedene Prüfungen

  • Fahrpraktische Prüfung
  • Fachkundeprüfung
  • Zwei Lehrproben

Erfahre mehr über die Prüfungen über die “Tabs”

Während der fahrpraktischen Prüfung musst du beweisen, dass du über die nötigen Fertigkeiten verfügst, ein Fahrzeug der Klasse B/BE sicher, umweltbewusst und verantwortungsvoll im Straßenverkehr zu bewegen. Deine Aufgabe ist es auch anhand deiner Fahrweise der Prüfungskommission darzustellen, wie du später deine Fahrschüler auf den Straßenverkehr vorbereitest.

Am Ende des 2. Ausbildungsteils wird das erworbene Wissen zunächst in einer schriftlichen Fachkundeprüfung und danach in einer mündlichen Fachkundeprüfung abgefragt. Wer beide Teile bestanden hat, erhält eine Fahrlehreranwärterbefugnis. Das ist eine befristete Fahrlehrerlaubnis für die 3. Ausbildungsphase der Fahrlehrerausbildung.

Am Ende der dritten Ausbildungsphase finden zwei Lehrproben statt, eine im theoretischen und eine im praktischen Unterricht. Nach erfolgreichem Abschluss der Lehrproben erhältst du eine unbefristete Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE, die es dir ermöglicht, als Fahrlehrer zu arbeiten.

Wo kannst du die Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse BE absolvieren?

Die Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse BE kann bei uns, der Fahrerwerk GmbH, absolviert werden. Die Fahrerwerk GmbH ist eine anerkannte Ausbildungsstätte für Fahrlehrer und bietet qualitativ hochwertige Ausbildungen an verschiedenen Standorten in Deutschland an. Du kannst dich bei der Fahrerwerk GmbH umfassend auf die Tätigkeit als Fahrlehrer vorbereiten und von erfahrenen Ausbildern unterstützt werden. Jetzt durchstarten

Wie oft musst du als Fahrlehrer der Klasse BE an Weiterbildungen teilnehmen?

Ein Fahrlehrer muss regelmäßig zur Weiterbildung, um seine Qualifikation aufrechtzuerhalten. Laut Fahrlehrergesetz kann man als Fahrlehrer eine Weiterbildung alle 4 Jahre (3-tägige Fortbildung) an aufeinanderfolgenden Tagen besuchen oder 4 einzelne Fortbildungstage im selben Zeitraum. Fristbeginn ist grundsätzlich der 31.12. des Erteilungsjahres der Fahrlehrerlaubnis, Fristende ist der 31.12.

Welche Voraussetzungen benötigst du für die Fahrlehrerausbildung Klasse BE?

Wer Fahrlehrer werden möchte, muss bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf bzw. eine gleichwertige Vorbildung besitzen.

Welche Vorbildung als gleichwertig anerkannt wird, entscheidet die zuständige Behörde individuell nach Einzelfall. Häufig werden Abitur, Fachhochschulreife, ein Facharbeiterbrief oder eine bestandene Prüfung zum mittleren Dienst (z. B. Unteroffizier) anerkannt. Die Ausbildung ist also immer eine Umschulung zum Fahrlehrer.

Zudem musst du Voraussetzungen zu folgenden Punkten erfüllen.

• Alter
• Ausbildung
• Vorbesitz Führerschein
• Sprache
• Eignung

Mehr erfährst du über die “Tabs”

Das Mindestalter beträgt 21 Jahre. Die Ausbildung darf bereits mit 20 Jahren begonnen werden, wenn das 21. Lebensjahr bei Abschluss der Ausbildung vollendet ist.

Eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine vergleichbare Vorbildung ist nachzuweisen. Bei einem Schulabschluss wie Abitur oder Fachabitur mit Praktikum ist keine Berufsausbildung erforderlich.*
*Ausländische Vorbildung müssen vorher vom Straßenverkehrsamt deines Wohnorts anerkannt werden.

Der 3-jährige Vorbesitz des Führerscheins der Klasse B und der Besitz des Führerscheins der Klasse BE zum Lehrgangsbeginn sind erforderlich.

Sprachkenntnisse in Deutsch mit Sprachniveau C1 GER

Körperliche und geistige Eignung

Gegen eine persönliche Eignung können z. B. Einträge im erweiterten polizeilichen Führungszeugnis oder im Fahreignungsregister sprechen. Die zuständige Behörde entscheidet – je nach Art und Menge der Vergehen – individuell darüber, ob der Kandidat trotzdem Fahrlehrer werden darf.

Ein Fahrlehrer der Klasse BE ist berechtigt, Fahrschüler in der Führerscheinklasse BE auszubilden. Dies umfasst das Fahren von Fahrzeugen der Klasse B mit Anhängern, die zusammen eine Gesamtmasse von bis zu 3.500 kg haben. Zusätzlich darf er auch in den Klassen AM, L und T ausbilden. Klasse AM beinhaltet Kleinkrafträder, Klasse L land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h, und Klasse T solche bis 60 km/h. Ein Fahrlehrer der Klasse BE bietet daher eine breite Palette an Ausbildungsmöglichkeiten.