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Fahrlehrer werden

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Die Ausbildung zum Fahrlehrer (m/w/d) kann bis zu 25 000 € kosten. Es gibt eine ganze Reihe von tollen Fördermöglichkeiten für deine Ausbildung. Gerne gehen wir mit dir die Möglichkeiten durch, die zu deiner persönlichen Situation am besten passen.

Gefördert durch:

Traumjob Fahrlehrer

Aufgrund des Fahrlehrermangels profitierst du als Fahrlehrer von vielen Vorzügen

FahrerWerk bildet Fahrlehrer aus (m/w/d)

Deine moderne Fahrlehrerausbildungsstätte in NRW und Berlin. Wähle zwischen den Standorten: Erkrath bei Düsseldorf, Recklinghausen, Wesel (Niederrhein) und Berlin.

Bei uns kannst du in entspannter Umgebung deinen Fahrlehrerschein und natürlich auch alle notwendigen Fortbildungen machen.

Für wen ist der Fahrlehrer-Job geeignet?

Wenn du gerne mit Menschen zusammen arbeitest und Spaß daran hast, Wissen zu vermitteln, wirst du den Fahrlehrer-Job  lieben.  Du musst dich nämlich auf viele verschiedene Schüler-Typen einlassen können.  Natürlich wirst du hier mit der Zeit Erfahrungen sammeln und deinen ganz eignen Lernstil entwickeln. 

Unsere Kurse sind schnell ausgebucht

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Darauf kannst du dich beim FahrerWerk freuen

Hipper Campus
Moderne Ausbildung
Erfahrene Dozenten

Du hast noch Fragen? Wir sind für dich da.

Unsere Standorte

FahrerWerk Recklinghausen

Große-Perdekamp-Straße 19

45657 Recklinghausen

Tel.: 02361 9599005

Mail: info@fahrerwerk.de

FahrerWerk Erkrath

Steinhof 39

40699 Erkrath

Tel.: 0211 36189660

Mail: info@fahrerwerk.de

FahrerWerk Berlin

Friedrich-Karl-Straße 8

12103 Berlin

Tel.: 030 83797020

Mail: info@fahrerwerk.de

Unverbindlich & Kostenfrei

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Berlin

27. November 2024

ASF Fortbildung gem. §53 (2)
Recklinghausen

02. Dezember 2024

ASF Fortbildung gem. §53 (2)
Erkrath

02. Dezember 2024

Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
Berlin

02. Dezember 2024

Einweisung Ausbildungsfahrlehrer
Recklinghausen

03. Dezember 2024

FES Fortbildung gem. §53 (2)
Recklinghausen

04. Dezember 2024

AFL Fortbildung gem. §53 (3)
Recklinghausen

05. Dezember 2024

3-tägige Fortbildung gem. §53 (1)
Erkrath

09. Dezember 2024

Einweisung Ausbildungsfahrlehrer
Erkrath

16. Dezember 2024

3-tägige Fortbildung gem. §53 (1)
Recklinghausen

13. Januar 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
Berlin

20. Januar 2025

Grundmonat Großfahrzeuge
Recklinghausen

03. Februar 2025

Einweisung Ausbildungsfahrlehrer
Erkrath

17. Februar 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse A
Berlin

17. Februar 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse CE
Berlin

03. März 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
Erkrath

10. März 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
Recklinghausen

10. März 2025

ASF Fortbildung gem. §53 (2)
Recklinghausen

11. März 2025

FES Fortbildung gem. §53 (2)
Recklinghausen

12. März 2025

AFL Fortbildung gem. §53 (3)
Recklinghausen

13. März 2025

3-tägige Fortbildung gem. §53 (1)
Recklinghausen

17. März 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse A
Recklinghausen

24. März 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
Erkrath

24. März 2025

ASF Fortbildung gem. §53 (2)
Erkrath

25. März 2025

FES Fortbildung gem. §53 (2)
Erkrath

26. März 2025

AFL Fortbildung gem. §53 (3)
Erkrath

27. März 2025

3-tägige Fortbildung gem. §53 (1)
Berlin

31. März 2025

Einweisung Ausbildungsfahrlehrer
Erkrath

07. April 2025

Einweisung Ausbildungsfahrlehrer
Berlin

07. April 2025

ASF Fortbildung gem. §53 (2)
Berlin

08. April 2025

FES Fortbildung gem. §53 (2)
Berlin

09. April 2025

AFL Fortbildung gem. §53 (3)
Berlin

10. April 2025

3-tägige Fortbildung gem. §53 (1)
Recklinghausen

05. Mai 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse CE
Erkrath

05. Mai 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse DE
Berlin

16. Juni 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
Recklinghausen

23. Juni 2025

Grundmonat Großfahrzeuge
Erkrath

07. Juli 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
Erkrath

07. Juli 2025

Grundmonat Großfahrzeuge
Recklinghausen

28. Juli 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
Erkrath

04. August 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse CE
Berlin

25. August 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse A
Erkrath

15. September 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse A
Erkrath

22. September 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
Recklinghausen

20. Oktober 2025

Einweisung Ausbildungsfahrlehrer
Berlin

20. Oktober 2025

ASF Fortbildung gem. §53 (2)
Berlin

21. Oktober 2025

FES Fortbildung gem. §53 (2)
Berlin

22. Oktober 2025

AFL Fortbildung gem. §53 (3)
Berlin

23. Oktober 2025

3-tägige Fortbildung gem. §53 (1)
Recklinghausen

03. November 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
Erkrath

03. November 2025

ASF Fortbildung gem. §53 (2)
Erkrath

04. November 2025

FES Fortbildung gem. §53 (2)
Erkrath

05. November 2025

AFL Fortbildung gem. §53 (3)
Erkrath

06. November 2025

3-tägige Fortbildung gem. §53 (1)
Erkrath

17. November 2025

Einweisung Ausbildungsfahrlehrer
Berlin

17. November 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
Erkrath

01. Dezember 2025

Fahrlehrerlaubnis Klasse BE

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FAQ

Im ersten Monat lernst du die Abläufe in einer Fahrschule kennen und bekommst einen Einblick in den Aufbau der Fahrlehrerausbildung. Die erste und letzte Woche der Einführungsphase findet in der Fahrlehrerausbildungsstätte statt.

In der 2. und 3. Woche machst du eine erste Hospitation (Praktikum) in deiner Ausbildungsfahrschule. Dabei kannst du einige Einblicke in die theoretische und praktische Führerscheinausbildung aus Fahrlehrer-Sicht sammeln.

In der 2. Ausbildungsphase finden die theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrlehrerausbildungsstätte statt. Beim Grundausbildungslehrgang BE dauert diese Phase mindestens 7,5 Monate. Im theoretischen Teil der Ausbildung zum/zur Fahrlehrer*in lernst du die Straßenverkehrsvorschriften sowie relevante Aspekte der Fahrschulpädagogik und der Verkehrsverhaltenslehre kennen. Außerdem erwirbst du sowohl allgemeinrechtliche Grundkenntnisse als auch Basiswissen über die Kfz-Technik.   

 

Im praktischen Teil der Fahrlehrerausbildung wirst du zu einem/einer sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Fahrer*in weitergebildet. Dafür bekommst du zunächst selbst noch einmal fahrpraktischen Unterricht. Im 4. Ausbildungsmonat findet noch ein 1-wöchiges Praktikum (Hospitation) in der Ausbildungsfahrschule statt. Das dient dazu, die Verknüpfung von Theorie und Praxis zu verstärken. 

 

Die letzte Ausbildungsphase findet an deiner Ausbildungsfahrschule statt. Zu Beginn des 4,5- bis 24-monatigen Praktikums wirst du deine/n Ausbildungsfahrlehrer*in begleiten (Hospitation). Im Verlauf deiner praktischen Ausbildung zum Fahrlehrer wirst du dann auch selbst Theorie- und Praxisstunden durchführen. Anfangs steht dir dabei selbstverständlich dein/e Ausbildungsfahrlehrer*in zur Seite. Während des Praktikums kehrst du für 2 kurze Reflexionsphasen an die Fahrlehrerausbildungsstätte zurück.

Kann man als Quereinsteiger Fahrlehrer werden?

Ja, man kann als Quereinsteiger Fahrlehrer werden. Um Fahrlehrer zu werden, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen und eine entsprechende Ausbildung durchlaufen.

Diese umfasst sowohl theoretischen Unterricht in unserer Fahrlehrerausbildungsstätte FahrerWerk als auch praktischen Unterricht in einer Fahrschule.

Die gesamte Ausbildung dauert zwischen 13 und 32 Monaten. Nach erfolgreichem Abschluss und dem Bestehen aller Prüfungen, einschließlich einer Lehrprobe, erhältst du die Fahrlehrerlaubnis. Diese Möglichkeit bietet auch Quereinsteigern die Chance, in diesen Beruf einzusteigen und eine neue Karriere zu beginnen.

Ist Fahrlehrer zukunftssicher?

Die Karrierechancen für angehende Fahrlehrer sind sehr vielversprechend. Wenn du Fahrlehrer werden möchtest, profitierst du von einer hohen Nachfrage nach qualifizierten Fahrlehrern, da der Bedarf an Fahrunterricht stetig wächst.
Wir bei FahrerWerk arbeiten partnerschaftlich mit Fahrschulen zusammen und können dich dank unserer effizienten Jobintegration schnellstmöglich in einen Job bringen.

Nach der erfolgreichen Ausbildung, die zwischen 13 und 32 Monaten dauert, stehen dir verschiedene berufliche Möglichkeiten offen. Du kannst in einer Fahrschule arbeiten, eine eigene Fahrschule gründen oder dich auf bestimmte Fahrprüfungen und Weiterbildungen spezialisieren.

Zudem bieten kontinuierliche Fortbildungen und Spezialisierungen hervorragende Möglichkeiten, deine Karriere weiterzuentwickeln und dich in der Branche zu etablieren. Fahrlehrer werden bietet also nicht nur einen sicheren Arbeitsplatz, sondern auch vielfältige Karrierechancen.

Wer zahlt die Fahrlehrerausbildung?

Wer die Kosten der Fahrlehrerausbildung übernimmt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In vielen Fällen müssen angehende Fahrlehrer die Ausbildungskosten selbst tragen. Diese können je nach Ausbildungsstätte und Dauer der Ausbildung variieren. Es gibt jedoch auch Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung.

Bei FahrerWerk ist auch ein Einstieg via Bildungsgutschein/-scheck möglich.
Du wünschst eine Beratung? Dann klicke hier. 

Wenn du Fahrlehrer werden möchtest, kannst du Förderungen wie das Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG) in Anspruch nehmen. Diese staatliche Unterstützung hilft, einen Teil der Ausbildungskosten zu decken. Darüber hinaus bieten manche Fahrschulen finanzielle Unterstützung oder sogar die vollständige Übernahme der Ausbildungskosten an, wenn du dich verpflichtest, nach der Ausbildung für einen bestimmten Zeitraum bei ihnen zu arbeiten.

Um Fahrlehrer zu werden, ist es daher ratsam, sich im Vorfeld umfassend über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten zu informieren und gegebenenfalls Förderanträge zu stellen.

Hier haben wir dir eine Liste an möglichen finanziellen Fördermöglichkeiten zusammengestellt. 

Erfahre oben in den „Tabs“ mehr über die Voraussetzungen, um Fahrlehrer Klasse BE zu werden:

  • Vorbildung
  • Alter
  • Ausbildung
  • Sprache
  • Vorbesitz
  • Eignung

Gerne informieren wir dich auch zu den Voraussetzungen zu der:

Wer Fahrlehrer werden möchte, muss bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung nachweisen. Welche Vorbildung als gleichwertig anerkannt wird, entscheidet die zuständige Behörde individuell im Einzelfall. Häufig werden Abitur, Fachhochschulreife, ein Facharbeiterbrief oder eine bestandene Prüfung zum mittleren Dienst (z. B. Unteroffizier) anerkannt. Die Ausbildung zum Fahrlehrer ist also immer eine Umschulung.

Das Mindestalter beträgt 21 Jahre. Die Ausbildung kann bereits mit 20 Jahren begonnen werden, wenn das 21. Lebensjahr bei Abschluss der Ausbildung erreicht ist.

Eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine vergleichbare Vorbildung ist nachzuweisen. Bei einem Schulabschluss wie Abitur oder Fachabitur mit Praktikum ist keine Berufsausbildung erforderlich. Ausländische Vorbildungen müssen vorher vom Straßenverkehrsamt deines Wohnorts anerkannt werden.

Der dreijährige Vorbesitz der Klasse B und der Besitz der Klasse BE zum Lehrgangsbeginn sind erforderlich.

Sprachkenntnisse in Deutsch mit Sprachniveau C1 (GER) sind notwendig.

Körperliche und geistige Eignung sind erforderlich. Gegen eine persönliche Eignung können z. B. Einträge im erweiterten polizeilichen Führungszeugnis oder im Fahreignungsregister sprechen. Die zuständige Behörde entscheidet individuell darüber, ob der Kandidat trotzdem Fahrlehrer werden darf, abhängig von der Art und Anzahl der Vergehen.